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   BFH, 12.03.1991 - VII R 34/89   

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https://dejure.org/1991,5637
BFH, 12.03.1991 - VII R 34/89 (https://dejure.org/1991,5637)
BFH, Entscheidung vom 12.03.1991 - VII R 34/89 (https://dejure.org/1991,5637)
BFH, Entscheidung vom 12. März 1991 - VII R 34/89 (https://dejure.org/1991,5637)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.10.1986 - VII R 110/82
    Auszug aus BFH, 12.03.1991 - VII R 34/89
    99.05 entwickelten Auslegungsgrundsätzen ausgegangen, die auch der Senat in ständiger Rechtsprechung angewendet hat (im Urteil vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90, und seither).

    Zur Gewinnung dieses Auslegungsmaßstabs waren Sachverständige nicht hinzuzuziehen (BFHE 148, 90, 94); im übrigen stand die Hinzuziehung von Sachverständigen - von der Klägerin überdies nur beantragt zu der Frage, ob es sich "um Sammlungsstücke im Sinne der Entscheidung des FG .

    Die tatrichterliche Würdigung, daß bei Zugrundelegung des hier geltenden Auslegungsmaßstabs "historische Wertpapiere", wie von der Klägerin eingeführt, keinen geschichtlichen Wert hätten (so nunmehr auch FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 1989 15 K 200/84 U, EFG 1989, 318), ist vereinbar mit Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen, damit revisionsrechtlich unangreifbar; § 118 Abs. 2 FGO (vgl. z. B. BFHE 148, 90, 94 f.).

  • EuGH, 10.10.1985 - 200/84

    Daiber / Hauptzollamt Reutlingen

    Auszug aus BFH, 12.03.1991 - VII R 34/89
    Dabei ist das FG zutreffend von den vom EuGH (Urteile vom 10. Oktober 1985 Rs. 200/84 und 252/84, EuGHE 1985, 3377, 3388) zu Tarifnr.

    Die tatrichterliche Würdigung, daß bei Zugrundelegung des hier geltenden Auslegungsmaßstabs "historische Wertpapiere", wie von der Klägerin eingeführt, keinen geschichtlichen Wert hätten (so nunmehr auch FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 1989 15 K 200/84 U, EFG 1989, 318), ist vereinbar mit Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen, damit revisionsrechtlich unangreifbar; § 118 Abs. 2 FGO (vgl. z. B. BFHE 148, 90, 94 f.).

  • FG Düsseldorf, 15.02.1989 - 15 K 200/84

    Umsatzsteuer; kein ermäßigter Steuersatz für historische Wertpapiere

    Auszug aus BFH, 12.03.1991 - VII R 34/89
    Die tatrichterliche Würdigung, daß bei Zugrundelegung des hier geltenden Auslegungsmaßstabs "historische Wertpapiere", wie von der Klägerin eingeführt, keinen geschichtlichen Wert hätten (so nunmehr auch FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 1989 15 K 200/84 U, EFG 1989, 318), ist vereinbar mit Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen, damit revisionsrechtlich unangreifbar; § 118 Abs. 2 FGO (vgl. z. B. BFHE 148, 90, 94 f.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 12.03.1991 - VII R 34/89
    Die Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH ist nicht veranlaßt, da an der Tarifierung der Wertpapiere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH keine Zweifel bestehen (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430).
  • BFH, 20.02.1990 - VII R 172/84

    Keine Umsatzsteuerermäßigung für Lieferungen von tierischen oder pflanzlichen

    Auszug aus BFH, 12.03.1991 - VII R 34/89
    Hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer scheidet eine - nur - an den für die Aufstellung des Katalogs in der Anlage zum UStG 1980 maßgebenden normkonzipierenden Grundsätzen orientierte Auslegung aus (Senat, Urteil vom 20. Februar 1990 VII R 172/84, BFHE 160, 342 f., BStBl II 1990, 760), selbst wenn diese Grundsätze, wie die Revision anscheinend meint, eine steuerliche Begünstigung auch historischer Wertpapiere nahelegen sollten.
  • EuGH, 18.03.1986 - 58/85

    Ethicon / Hauptzollamt Itzehoe

    Auszug aus BFH, 12.03.1991 - VII R 34/89
    Es ist ausgeschlossen, diese Tarifvorschrift entgegen ihrem Wortlaut auf andere Erzeugnisse anzuwenden (vgl. auch EuGH, Urteil vom 18. März 1986 Rs. 58/85, EuGHE 1986, 1131, 1145 - Zollaussetzung).
  • BFH, 06.12.1988 - VII R 43/86

    Zolltariflichen Erfordernisse für die Anerkennung als Sammlungsstück

    Auszug aus BFH, 12.03.1991 - VII R 34/89
    handele - im Ermessen der Vorinstanz (vgl. z. B. Senat, Urteil vom 6. Dezember 1988 VII R 43/86, BFH/NV 1989, 475 f.).
  • BFH, 17.10.1989 - VII R 49/87

    Ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr von Sammlungsstücken mit

    Auszug aus BFH, 12.03.1991 - VII R 34/89
    Einen solchen Wert weist ein Gegenstand nicht schon im Hinblick auf sein Alter auf (Senat, Urteil vom 17. Oktober 1989 VII R 49/87, BFH/NV 1990, 407), das hier übrigens noch nicht einmal besonders bemerkenswert ist.
  • BFH, 20.10.1987 - VII K 16/87
    Auszug aus BFH, 12.03.1991 - VII R 34/89
    Nach ihnen kann bereits zweifelhaft sein, ob die Wertpapiere im Hinblick auf ihre Anzahl, ihren Wert, aber auch auf die Art ihres Handels (zum Erfordernis des "Spezialhandels" Senat, Urteil vom 20. Oktober 1987 VII K 16, 21-23/87, BFHE 151, 266, 269 f.) das Begriffsmerkmal "Sammlungsstück" erfüllen.
  • BFH, 16.07.1996 - VII R 115/95

    Tarifierung von Orden und Ehrenzeichen

    Von solchem Wert sind Sammlungsstücke, die innerhalb eines bestimmt bezeichneten Rahmens einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentieren oder einen Abschnitt dieser Entwicklung veranschaulichen (z. B. Senat, Urteil vom 12. März 1991 VII R 34/89, BFH/NV 1992, 71 -- historische Wertpapiere --, auch mit Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften).

    Die Person des Stifters kann, wie der Klägerin zuzugeben ist, eine Rolle spielen, ebenso etwa die Person eines vom Stifter verschiedenen Verleihers, nicht dagegen ohne weiteres das Alter der Auszeichnung (vgl. BFH/NV 1992, 71) oder der Umstand, daß der Orden usw. inzwischen erloschen ist.

  • FG Saarland, 15.03.2005 - 2 K 248/00

    Ausnahme von der Nacherhebung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 220 Abs. 2 Buchst. b

    Zum Zeitpunkt der Einfuhr waren die Rechtsprechung des EuGH (Rechtssache 200/94 Daiber) und die BFH-Urteile vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82 BFHE 148/90 und vom 12. März 1991 (... VII R 34/89 BFH/NV 1992/71) bekannt.
  • FG Düsseldorf, 02.07.1997 - 4 K 1149/93

    Anforderungen an die Nacherhebung von Eingangsabgaben; Aussetzung eines

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  • FG Münster, 18.12.2001 - 15 K 4339/96

    Voraussetzungen für die Annahme eines Sammlungsstücks mit geschichtlichem oder

    Erforderlich ist eine besondere Eignung zur Darstellung einstiger Sitten und Gebräuche (vgl. BFH-Urteile vom 12. März 1991 VII R 34/89, BFH/NV 1992, 71, und vom 04. Mai 1993 VII R 119/92, BFH/NV 1994, 594).
  • BFH, 25.02.1997 - VII R 60/96
    Dies verstieße gegen den klaren Wortlaut der Erläuterung und käme damit einer Auslegung contra legem gleich (vgl. auch Senatsurteil vom 12. März 1991 VII R 34/89, BFH/NV 1992, 71, 72 vorletzter Absatz).
  • FG Hamburg, 11.12.1997 - IV 804/97

    Streit über die zollrechtliche Einreihung bestimmter Waren; Nachehebung von

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  • FG Hamburg, 13.11.1997 - IV 207/96

    Einfuhr von Sammlungsstücken von geschichtlichem Wert ; Gebrauch von Möbeln nach

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